1. Algemeines
Sie können bei Geelhoed Metaalhandel mit allen gängigen Arten von Metallen, Kabeln, Bleibatterien, Katalysatoren und Leiterplatten vorbei kommen. Unter dem Gesichtspunkt Ihrer und unserer Sicherheit, der Gesundheit unserer Mitarbeiter und der Vorschriften für Umweltgenehmigungen gibt es bestimmte Metalle die wir nicht kaufen.
2. Abnahmeverfahren
A. Vorstufe
Die Vorregistrierung von Materialien erfolgt normalerweise telefonisch oder mündlich. Die Art und Qualität der zu ledernden Materialien wird auf der Grundlage von Fachwissen und Erfahrung bei der Übermittlung Ihrer telefonischen Anfrage oder durch Sichtprüfung vor Ort oder bei Lieferung bestimmt. Bei Zweifeln an der Art des Metalls oder der Legierung werden Proben entnommen. Die Zusammensetsung (und damit die Qualität) der Metalle kann mit Hilfe eines Metallanalysegeräts bestimmt werden.
B. Übertragung von Metallen
Die Übertragung der Materialien erfolgt nach dem Entladen und der Abnahme. Das Entladen und Akzeptieren von Materialien erfolgt erst wenn festgestellt wurde dass die gelieferte Ware die festgelegten Qualitätsforderungen und vereinbarungen erfüllt und nachdem eine Vereinbarung über den Kaufpreis (den Preis den Geelhoed Metaalhandel für die gelieferten Artikel zahlt) getroffen wurde.
C. Lieferbedingungen
Standardlieferverträge werden nicht verwendet. Die gelieferten Materialien werden lose, auf Paletten, in Fässern, in Behältern geliefert, anderweitig verpackt oder gegen Kaution aus Transportbehältern angeboten. Geelhoed Metaalhandel verfügt auch über ein eigenes Transportmittel zum Sammeln von Materialien.
Unsere Abnahmebedingungen
Es wird davon ausgegangen dass Lieferbedingungen (wie die Vereinbarung über Qualität und Preis, siehe Punkte B und C) bestehenden Kunden bekannt sind und Neukunden mündlich erklärt werden. Die Metalle stellen einen positiven Wert dar sofern sie die van den Käufern von Geelhoed Metaalhandel festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllen. Daher ist es sehr wichtig dass die ankommenden Materialflüsse keine falschen (z.B. umweltgefährdenden oder abweichenden) Komponenten erhalten. Das Umweltinteresse und das wirtschaftliche Interesse gehen daher bei der Lieferung, Inspektion und Annahme eingehender Waren Hand in Hand.
Es werden nur die üblichen Ferro – und Non-Ferro Metalle, Kabeln und Bleibatterien, Katalysatoren und Leiterplatten akzeptiert. Aufgrund der materiellen Kenntnisse und Erfahrungen sind die Mitarbeiter berechtigt eine Ladung Metalle anzunehmen oder abzulehnen. Materialien mit gefährlichen, schädlichen und umweltschädlichen Substanzen wie Asbest, 6 Chromschichten, Batterien, Ölrückständen, undefinierbaren Flüssigkeiten, geschlossenen Tanks, Kunststoff, Gummi (Reifen), Schmutz, Beton, Boden, Sand, Autowracks usw. werden nicht akzeptiert. Eine umfassende Übersicht finden Sie auf der Webseite “Metalle die wir nicht kaufen”. Alle Kosten für die Freigabe und/oder Entfernung werden dem Lieferanten in Rechnung gestellt.
Nach Prüfung/Abnahme der Ware werden diese gewogen. Geelhoed hat dafür zwei fortschrittliche Brückenwaagen. Für kleinere Chargen werden zwei Waagen verwendet. Alle Wägemaschinen sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kalibriert.
E. Wie wir Ihre Metalle gegen unsere Abnahmebedingungen prüfen
Alle Materialien werden bei der Ankunft visuell überprüft. Bei Bedarf wird die Radioaktivität mit einem Detektionsgerät überwacht, das ionisierende Strahlung misst.
In den allermeisten Fällen ist die Qualität der Materialien sofort ersichtlich. Die Probenahme erfolgt wenn Zweifel an der Zusammensetzung der Metalle bestehen. Dies kann mit Hilfe von Analysegeräten festgestellt werden. Dies betrifft normalerweise Legierungen von Primärmetallen wie Kupfer, Aluminium und Stahl.
Chargen die sich bereits über der Wiegebrücke befanden (oder über die Waage gewogen wurden) und daher dort registriert sind und von denen nach der Entladung der Anschein besteht dass sie die Abnahmebedingungen nicht erfüllen werden abgelehnt. Über diese Parteien wird ein Protokoll geführt. Wenn eine Charge nicht angenommen wird, wird sie an den Entsorger zurückgegeben oder – auf Kosten des Entsorgers – an einen akkreditierten Verarbeiter transportiert.
Im Falle einer radioaktiven Kontamination handeln wir gemäß dem seit dem 1e Januar 2003 geltenden Dekret zum Nachweis von radioaktivem Schrott.
Die Preise, die unsere Kunden uns zahlen (und damit auch die Preise die wir Ihnen zahlen können) hängen ab von der gelieferten Qualität. Es ist uns also wichtig dass die von Ihnen gelieferten Artikel den festgelegten Anforderungen entsprechen. Noch wichtiger ist jedoch unsere sorgfaltspflicht für die Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitern, Kunden und Anwohnern sowie für die Umwelt.